Arbeitsrecht - Arbeitsverhältnisse klug gestalten und beenden
Unsere Kanzlei vertritt Arbeitnehmer einschließlich Geschäftsführern und leitenden Angestellten gleichermaßen wie Arbeitgeber außergerichtlich und gerichtlich bundesweit. Die Vertretung beschränkt sich nicht nur auf das individuelle Arbeitsrecht, sondern umfasst darüber hinaus auch auf das kollektive Arbeitsrecht, die Mitbestimmungsrechte von Gewerkschaften und Betriebsräten und angrenzende Themen.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie beispielhaft in folgenden Gebieten des Arbeitsrechtes:
- Anbahnung des Arbeitsverhältnisses
- Ausgestaltung des Arbeitsvertrages
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Teilzeitbeschäftigung und Mutterschutz
- Schwerbehinderung/Gleichstellung
- Abmahnung
- Versetzung
- Zeugniserstellung und Zeugnisberichtigung
- Anspruch und Abwehr von Kündigungen
- Änderungskündigung
- Kündigungsschutz und das nachfolgende gerichtliche Verfahren
- Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitsgericht
- Kündigungsschutz außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes
- Aufhebungsvereinbarung/Abwicklungsvereinbarung
Sprechen Sie uns an, wir nehmen uns Zeit für Sie!
